Finanzierung und Förderung von Haus und Hof in der Steiermark
Trotz Coronakrise findet man auch im Jahr 2021 zinsgünstige Kredite zur Immobilienfinanzierung. Jetzt einen Kredit zu beantragen ist daher nach wie vor nicht verkehrt; vorausgesetzt, man geht strategisch vor und schlägt nicht beim erstbesten Angebot zu. Denn seit Corona bieten bei weitem nicht mehr alle Banken gleich gute Konditionen an. Strategie ist auch bei der Einreichung von Förderungen gefragt. Hier kommt es oft auf den Zeitpunkt der Einreichung an. Was Jungfamilien jetzt wissen sollten!
Zinssätze bleiben im Jahr 2021 weiterhin niedrig – Banken reagieren mit Risikoaufschlägen
Gute Nachrichten für alle Häuslbauerinnen und Häuslbauer: Auch das Jahr 2021 wird ein gutes, wenn es um die Finanzierung eines Eigenheims geht. Denn die Niedrigzinsen, welche uns schon die letzten Jahre begleiten, bleiben uns auch weiterhin erhalten. Teilweise sind also auch weiterhin Kredite mit günstigen Konditionen zu erhalten. Teilweise deshalb, da sich bei weitem nicht alle Banken Kreditanfragen gegenüber gleich entgegenkommend verhalten. Während nämlich manche Institute Immobiliendarlehen zu besonders günstigen Konditionen vergeben, reagieren andere mit höheren Risikoaufschlägen. Der Vergleich unterschiedlicher Angebote wird damit im Jahr Eins nach Corona wichtiger als jemals zuvor.
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Für alle, die vorhaben, sich im Jahr 2021 einen Hauskredit aufzunehmen, heißt dies: Wer genau schaut, der sichert sich auch in diesem Jahr einen Fixzinskredit mit einem Zinsniveau von rund 1,125 bis 1,6 Prozent und einen variabel verzinsten Kredit mit einer Verzinsung von 0,375 bis 0,5 Prozent. Über die individuelle Zinshöhe entscheidet natürlich nach wie vor die eigene Bonität; je besser das persönliche Rating, desto niedriger die Zinsen.
KassierInnen im Supermarkt und PflegerInnen aufgepasst: Sie haben seit dem Jahr 2021 ein Ass im Ärmel! Es macht sich nämlich eine für gewisse Berufsgruppen vorteilhafte Neuheit in der Klassifizierung der KreditnehmerInnen in den Büros und auf den Schreibtischen der Bankiers breit: Die Bonität wird nämlich seither noch stärker von der Sicherheit des Monatseinkommens abhängig gemacht. Um die Sicherheit einschätzen zu können teilt die Bank ihre Antragssteller in zwei Berufsgruppen: Systemrelevant oder nicht.
Lohnende Förderungen für steirische Jungfamilien
Das Darlehen ist aber nur einer von mehreren Immobilien-Finanzierungs-Bausteinen. Zusätzlich bietet die Steiermark individuelle Förderungen an, die gerade für Jungfamilien besonders attraktiv sind.
Die in der grünen Mark wichtigste Jungfamilienförderung ist die sogenannte Hausstandsgründung. Es handelt sich hierbei um einen Zinsenzuschuss zu einem Darlehen, welcher nur förderungswürdigen Jungfamilien zuteil wird, die ein familiengerechtes Eigenheim in der Steiermark bauen, kaufen oder sanieren. Die Hausstandsgründung darf dabei nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
Gut zu wissen: Was ist eine ‚Jungfamilie‘?
Der Begriff Jungfamilie ist in den neun Bundesländern Österreichs unterschiedlich definiert. So spricht man etwa laut Wohnbauförderungsgesetz 1993 des Landes Steiermark dann von einer Jungfamilie, wenn es sich um ein Ehepaar (oder eine eingetragene Partnerschaft) mit oder ohne Kinder handelt, bei der beide Ehegatten (oder PartnerInnen) das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch Lebensgemeinschaften und AlleinerzieherInnen mit Kind werden als Jungfamilie definiert, sofern kein Haushaltsmitglied älter als 35 Jahre ist.
In Salzburg spricht man lt. Wohnbauförderungsgesetz 2015 bei jeder wachsenden Familie mit mindestens einem Kind von einer Jungfamilie.
Laut Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz 2021 bezeichnet man in Wien jede eheliche oder eingetragene Partnerschaft mit oder ohne Kinder sowie AlleinerzieherInnen als Jungfamilie, bei der kein Mitglied über 40 Jahre alt ist.
Wer sich für spezielle Förderungen für Jungfamilien interessiert, muss sich also zunächst immer die Frage nach der Definition des Begriffs „Jungfamilie“ stellen.
Glücklich, wer sich zu den förderungswürdigen Jungfamilien zählen kann. Denn die Steiermärkische Landesregierung gewährt einen Zinszuschuss für folgende drei Darlehenshöhen:
1. Bis zu einer Darlehenshöhe von 22.500,- Euro, sofern es sich um die Hausstandsgründung in einem nicht geförderten familiengerechten Eigenheim handelt und die Tilgungsdauer 10 Jahre nicht übersteigt. Der Gesamtzinsenzuschuss beträgt maximal 6.366,- Euro. Auch der Zu- und Umbau ist förderbar.
2. Bis zu einer Darlehenshöhe von 15.000,- Euro, sofern es sich bei der Hausstandsgründung um den Ersterwerb einer geförderten Eigentums- oder Miet(kauf)wohnung oder einer geförderten Wohnbauscheckwohnung handelt und die Tilgungsdauer 10 Jahre nicht übersteigt. Der Gesamtzinsenzuschuss beträgt maximal 4.244,- Euro.
3. Bis zu einer Darlehenshöhe von 7.500,- Euro für sonstige Formen der Hausstandsgründung, zu denen neben dem Wohnungserwerb und dem Eigenheimbau auch Maßnahmen zur Sanierung zählen. Die maximale Tilgungsdauer darf 5 Jahre nicht übersteigen. Der Gesamtzinsenzuschuss beträgt maximal 1.069,- Euro.
Gut zu wissen: Was versteht man unter ‚Wohnungserwerb‘?
Unter dem Begriff ‚Wohnungserwerb‘ versteht man in der Steiermark den erstmaligen Erwerb familiengerechter Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände. Der Wohnungserwerb einer Jungfamilie wird im Wohnbauförderungsgesetz 1993 des Landes Steiermark als Hausstandsgründung definiert.
Weitere Förderungen in der Steiermark
Neben der Hausstandsgründung stehen Jungfamilien aber auch noch weitere Förderbeträge zur Verfügung. Einige davon sind untereinander kombinierbar.
- bis zu EUR 22.000,- nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Revitalisierung historisch bedeutender Baudenkmäler
- bis zu 70 % des angemessenen Ankaufspreises in Form eines Förderungsdarlehens zur Belebung des Ortskerns
- bis zu EUR 1.500,- für die Radon Sanierung
- bis zu EUR 30.000,- in Form eines nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschusses zur Schaffung barrierefreier, rollstuhlgerechter oder altengerechter Wohnverhältnisse
- bis zu 45 % der Investitionskosten in Form eines nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschusses zur umfassenden Sanierung
- bis zu 30 % der anerkennbaren Sanierungskosten (erreichbar durch Öko-Punkte) in Form eines nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschusses zur umfassenden energetischen Sanierung
- bis zu 15 % der anerkennbaren Sanierungskosten (erreichbar durch Öko-Punkte) in Form eines nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschusses zur kleinen Sanierung
- bis zu 30 % der anrechenbaren Investitionskosten zur Ökosanierung
Zusätzlich fördert der Umweltlandesfond die Umsetzung energiesparender Maßnahmen und den Einbau alternativer Energieanlagen wie Erdwärme-, Solar- oder Photovoltaikanlagen. Die Wohnbauförderung wird in der Steiermark grundsätzlich nur bei der Installation alternativer Energieanlagen gewährt.
Als zusätzliche Förderung im Bereich Umwelt und grünes Wohnen steht die Ökosanierung zur Verfügung. Folgende Maßnahmen gehören zur Ökosanierung:
- Installation eines Pellets- oder Hackschnitzelkessels
- Installation eines Scheitholz- oder Kombikessels
- Installation einer Wärmepumpe
- Installation einer solarthermischen Anlage
Die Finanzierung einer Ökosanierung ist nur für jene Förderwerber gedacht, die einen Umbau zum Ersatz von bestehenden fossilen Heizungssystemen, Allesbrennern und Stromheizungen vornehmen lassen. Für die Finanzierung einer Wärmepumpe im Neubau sind diese Fördergelder nicht gedacht.
Und noch eine weitere Förderaktion kann auch im Jahr 2021 in Anspruch genommen werden: Die Förderung „Raus aus Öl“ wird aufgrund der starken Nachfrage weitergeführt.
Dem Land liegt es offensichtlich sehr am Herzen, so viele Menschen wie möglich zum Umstieg auf klimafreundliches Heizen zu bewegen. Dafür stellt der Umweltlandesfonds im Jahr 2021 ein sattes Budget von insgesamt 8,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die maximale Förderhöhe pro Familie beträgt dabei 8.700 Euro, wobei allein 3.700 Euro aus dem steirischen Fördertopf kommen. Die restlichen 5.000 Euro steuert der Bund bei. Wer von den Förderungen zur Ökosanierung profitieren möchte, muss seinen Antrag bis spätestens 31.12.2021 einbringen. Ökoförderungen sind übrigens bis zur maximalen Förderhöhe untereinander kombinierbar.
Gut zu wissen: Welche Maßnahmen gelten als ‘Sanierungsmaßnahme‘?
Das Land Steiermark definiert unter dem Begriff ‚Sanierungsmaßnahme‘ Maßnahmen zur Verminderung des Energieverbrauchs (z.B.: Erhöhung des Wärmeschutzes), zur Errichtung oder Umgestaltung der Sanitär-, Heizung- und Klimatechnik (z.B. Solarthermieanlage), zur Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Sicherheitstür), zur Wohnraumschaffung in bestehenden Gebäuden und zur Durchführung von Erhaltsarbeiten (z.B. Mauertrockenlegung).
Die Covid-19 Pandemie verlängert Einbringungsfristen
Keine Panik. Diesen Imperativ haben wir im vergangenen Jahr 2020 unzählige Male gehört. Die Aufforderung zur Ruhe gilt aber nicht nur in Verbindung mit der Corona-Erkrankung, sondern auch für den Erhalt von Finanzierungsvorhaben und Förderungen. So sichert das Land Steiermark allen Förderwerbern, die ihr Vorhaben aufgrund von Corona nicht zeitgerecht fertigstellen konnten, eine Fristverlängerung zu.
2021 wird ein gutes Jahr. Vor allem für steirische Jungfamilien. Sie werden bei den Förderungen nämlich bevorzugt behandelt. Neben der wichtigsten Förderung in der Steiermark – jener zur Hausstandsgründung – können sie auch noch weitere lohnenswerte Förderungen beantragen. Welche davon untereinander kombinierbar sind, beantwortet ein Optifin Finanzberater gerne in einem persönlichen Gespräch.